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Kauf & Verkauf

Als Segelverein und Dienstleistungsunternehmen haben wir oft Mitglieder, die gebrauchte Boote gekauft oder verkauft haben. Daher wissen wir aus Erfahrung, dass vielen nicht klar ist, was man als Käufer oder Verkäufer tun muss. Der Kauf eines gebrauchten oder gar eines neuen Bootes gehört zu den größeren Investitionen, die man im Leben tätigen kann. Eine Fehlinvestition hat nicht nur gefühlte, sondern auch große wirtschaftliche Konsequenzen.

Sie können die Checkliste des Club Maritim 09 zur Bewertung gebrauchter Boote herunterladen.

Falls man beabsichtigt, ein gebrauchtes Boot zu kaufen, sind unsere folgenden Ratschläge nützlich.

Eigentumsverhältnisse

Wer ist der Besitzer des gebrauchten Bootes und hat der Verkäufer das Recht, es zu verkaufen?

  • Prüfen Sie, ob das Boot in einem Schiffsregister eingetragen ist.
  • Prüfen Sie, ob das Boot als Sicherheit eingetragen ist, z.B. bei einer Bank bzw. Leasinggesellschaft oder für ein Erbe oder für Forderungen eines Dritten.

Sind die Papiere des Verkäufers in Ordnung?
Bei einem oder mehreren der folgenden Punkte ist es wichtig, besondere Vorsicht walten zu lassen:

  • Der Verkäufer kann keine Bootspapiere, keinen Kaufvertrag oder kein Vertragsabschlussdokument vorlegen.
  • Der Verkäufer kann innerhalb weniger Tage ein anderes entsprechendes Gebrauchtboot anbieten
  • Der Verkäufer ermutigt dazu, es mit dem Gesetz "nicht ganz so genau" zu nehmen, indem er beispielsweise vorschlägt, das Boot in einem anderen EU-Land anzumelden, um eventuelle Steuern zu sparen.
  • Die HIN-Nummer oder die Bau- bzw. Werftnummer fehlt oder sie wurde verändert.
  • Der Verkäufer ist nur über eine Handynummer zu erreichen.

Eine aktuelle Liste über gestohlene Boote sehen Sie hier.

Eintragung von Booten

Boote, die überwiegend auf Binnengewässern in Deutschland segeln und eine Motorleistung von mehr als 2,21 kW haben oder deren Länge 5,5 Meter übersteigt, sind laut Gesetz eintragungspflichtig und mit amtlichen Kennzeichen oder anerkanntem amtlichen Kennzeichen (Internationaler Bootsschein) zu versehen.
Falls der Verkäufer nicht als Eigentümer eingetragen ist, sollte man um Vorlage aller Rechnungen bzw. der früheren Kaufverträge bitten, sodass man einen vollständigen Nachweis über das Eigentümerverhältnis hat.

Überprüfung des Eigentümerverhältnisses

Die Überprüfung des Eigentümerverhältnisses ist keine banale Angelegenheit, es ist hingegen wichtig, sich zu vergewissern, dass der Verkäufer zum Verkauf gebrauchter Boote berechtigt ist. Es ist üblich, dass der erste Eigentümer des Bootes eine Bescheinigung erhält, das "Builders Certificate", aus dem sein Name hervorgeht. Spätere Unterlagen beruhen auf diesem Dokument.

EU-Konformitätserklärung

Für Boote, die nach dem 16. Juni 1998 gebaut wurden, muss eine Konformitätserklärung vorliegen (declaration of confirmity).
Eine Konformitätserklärung ist laut einer EU-Verordnung erforderlich, mit der eine Norm zum Bau von Freizeitbooten geschaffen werden soll.
Jeder Bootsbauer, der in der EU ein Boot verkaufen möchte, ist dazu verpflichtet, schriftlich nachzuweisen, dass seine Boote die geltenden Normen einhalten. Als Identifikation für das einzelne Boot wird jedes einzelne Boot mit einer eindeutigen HIN-Nummer (HIN = hull identification number) versehen. Es gibt keine zwei Boote mit derselben HIN-Nummer.
Die HIN-Nummer ist am Schiffsrumpf angebracht - normalerweise achtern auf der Wasserlinie an der Steuerbordseite.
Das Boot ist außerdem mit einer CE-Kennzeichnung versehen.
Es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass sowohl die Bescheinigung vorliegt als auch die CE-Kennzeichnung vorhanden ist. Ohne die Konformitätserklärung kann das Boot nicht in ein Schiffsregister eingetragen werden.

Zahlung

Bei Privatkauf gilt; Geld gegen Ware. Wie in allen anderen Lebensbereichen sollte man sich darüber im Klaren sein, dass nicht alle dieselbe Auffassung davon haben, wie ein "ordentlicher Kaufmann" handelt.
Es ist nicht immer klug, eine Vorauszahlung zu leisten, ganz gleich, wie verlockend das Angebot sein mag. Auch mit einer Zahlung auf ein Sperrkonto ist ein Kauf nicht zu empfehlen.

Wird das Boot bei einem Unternehmen gekauft, so ist dies keine Garantie für einen problemlosen Handel. Hier gilt ebenfalls, dass man nicht gutgläubig sein sollte. Überprüfen Sie ob es sich um einen ehrlichen und ordentlichen Verkäufer handelt.
Ein Verkäufer, der z.B. nur eine Handynummer angibt und ansonsten nur spärliche Angaben zur Firma und zur Anschrift macht, ist nicht gerade vertrauenserweckend. Hier gilt wie in allen anderen Dingen der Rat, vernünftig zu bleiben und einen kühlen Kopf zu bewahren.

Was in einem Kaufvertrag

nicht fehlen darf

Es ist wichtig, dass das Boot eindeutig identifiziert wird und dass die Identifikation im Kaufvertrag festgehalten wird.

  • Baunummer / Hull Identification Number, die besteht aus 12 bis 14 Zahlen und Buchstaben.
  • Motornummer / Seriennummer. Jeder Motor hat seine eigene Nummer.
  • Die Eintragungsbescheinigung des Bootes.

Laden Sie eine Vorlage für einen Kaufvertrag hier herunter